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Beratung & Begleitung für Existenzgründer in die anstrebende Selbständigkeit

(Gesetzesänderungen bzw. neue Förderprogramme ab 01.08.2006)

Wer sich selbständig machen will, hat durchaus gute Chancen auf Fördermittel. Eine objektive Untersuchung des IAB hat ergeben, dass immerhin über 60 % der Empfänger von Überbrückungsgeld noch mindestens 3 Jahre später selbständig sind und unter Umständen sogar einen Arbeitnehmer beschäftigen.

Aber ein Sprichwort sagt: "…Vor dem Preis kommt der Fleiß"!

Es gilt vor dem Eintritt in die Selbständigkeit einige wichtige Schritte zu bedenken. Als erstes muss jeder für sich entscheiden, ob er den Schritt in die Selbständigkeit mit oder ohne Hilfe der Agentur für Arbeit durch Antrag auf Fördermittel realisiert. Auch hier gilt die Einzelfallprüfung durch die Sachbearbeiter. Da gibt es ab 01.08.2006 massive Gesetzesänderungen. So wird z. B. die bekannte Ich-AG mit der zweiten Gründerförderung dem Überbrückungsgeld, zu einem einheitlichen Gründungszuschuss zusammengeführt. Welche neuen Regelungen nun gelten, lesen Sie hier (Gründungszuschuss). Weiterhin haben wir einen Fragenkatalog zusammengestellt, der Informationen rund um das Thema „Anspruch auf Gründerzuschuss“ bietet. Weitere Informationen bezüglich der neuen Förderung, erhalten Sie auf Anfrage auch telefonisch bei uns.

Keine Änderungen gibt es bei der Wahrung von Antragsfristen und –formen betreffend der Förder-fähigkeit des zukünftigen Unternehmens geben. Fördermittel müssen wie gehabt immer vor Gründung einer Firma beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass künftige "Geldgeber" einen fachkundigen Businessplan sehen wollen. Es kommt nicht immer darauf an, ob und welche Sicherheiten Sie den Banken liefern können. Es kommt darauf an, ob Ihr Konzept überzeugt. Darin müssen Sie Ihr Vorhaben in allen Einzelheiten konkret beschreiben, Marktforschungsprognosen belegen, Rentabilitätsanalysen fertigen usw. Den Fragenkatalog über die Förderung für eine kompetente Beratung (inkl. der Erstellung von Businessplänen, Liquiditäts- und Kapitalbedarfsplänen etc.) finden Sie hier (Beratungsförderung). Dafür sind wir da. Wir helfen Ihnen gern.

Unsere Beratungsleistungen beinhalten u. a.

  • Gemeinsame Konkretisierung Ihrer Geschäftsidee
  • Zusammenstellung eines Gründerpaketes
  • Antragstellung von Fördergeldern auf Gewährung von Leistungen zur Begleitung einer selbständigen Tätigkeit (Antrag bei der Agentur für Arbeit) od. Antragstellung von "Startgeld"
  • Vorlagefähige Konzepterstellung(inkl. Businessplan, Liquiditätsplanung, Marktanalyse etc.)
  • fachliche Stellungnahme als Maßnahme-/Kostenplan zum Coaching nach § 3 – ESF- Richtlinie zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit
  • Realisierung der Gewerbeanmeldung (Achtung – erst anmelden nachdem alle Anträge gestellt wurden!!!)

Wir begleiten Sie bei der Realisierung Ihres Vorhabens und beraten Sie – auch nach Gründung Ihres Unternehmens - sowohl in allen kaufmännischen wie auch in sonstigen Fragen.

Nutzen Sie Ihre Chancen, wir helfen Ihnen!


Private Arbeitsvermittlung - Humboldtstraße 21 - 15366 Hoppegarten - Waldesruh
Tel. 030 5667781 - Fax 030 56553989


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