Wir arbeiten auf der Grundlage des SGB III Arbeitsförderung (Link IHK Nordwestfalen) und streben für jeden Bewerber die Festanstellung beim Arbeitgeber an, egal ob Sie einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag unterzeichnen. Die Vermittlung erfolgt in alle Branchen und auch überregional, sowohl für Arbeitslose als auch Arbeitssuchende, die noch berufstätig sind, sich aber verändern wollen. Ebenso für Schulabgänger in die Ausbildung (Azubis), Studenten, Hausfrauen und Sozialhilfeempfänger in Nebentätigkeiten.
Varianten der Vermittlung sind..
...für Arbeitslose mit Bezug von ALG I:
Kostenfrei mit Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit,
Der Wert Ihres Anspruchs beträgt generell (ab 01.01.05)
- nach 6 Wochen EUR 2.000,--
... Arbeitslose im Leistungsbezug von ALG II:
haben seit 01.01.05 keinen Rechtsanspruch mehr auf einen Vermittlungsgutschein. Hier liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Agentur für Arbeit (§ 16 Abs. 1 SGB III); die in § 421g SGB III genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit hat den einzelnen Agenturen für Arbeit empfohlen, grundsätzlich einen Vermittlungsgutschein auszustellen!
…für Arbeitssuchende (z. B. ungekündigte AN):
Selbstzahler (Honorarzahler) ohne Anspruch auf den Vermittlungsgutschein
- Berechnungsgrundlage sind 2/3 des letzten
Monatsbruttogehaltes (max. EUR 2.000,- Brutto)
- Für Künstler gilt als Honorargrundlage die Verordnung
über Zulässigkeit von Vergütungen vom 27.03.2002
…für Auszubildende:
- Kostenfrei, Vermittlungen werden nur vom jeweils
einstellenden Unternehmen gezahlt.
Wie wird die Vermittlung betrieben?
- Voraussetzung dafür ist ein schriftlicher Vermittlungsvertrag. Wir fertigen ein Anforderungsprofil (Fragebogen) von Ihnen an. Selbstverständlich unterliegen alle angegebenen Daten wie Zeugnisse, Zertifikate, Lebenslauf etc. dem Bundesdatenschutzgesetz.
- Ihre Daten und Bewerbungsunterlagen werden bei uns in einer Datenbank gespeichert. Dabei erhalten Sie eine Kennziffer zur weiteren Wahrung der Anonymität und zur schnelleren betriebsinternen Bearbeitung.
- Bei Inanspruchnahme unseres Bewerbungsservice, d. h., bei Abschluss eines Auftrages zur Herstellung von Bewerbungsmappen, werden diese zur Vorlage beim Arbeitgeber von uns ausgearbeitet und versendet, oder bei einem durch uns vereinbarten Gespräch, durch Sie präsentiert. Wird dieser Service nicht gewünscht, verwenden Sie wie üblich, Ihre eigenen Bewerbungsmappen.
- Nach Einstellung durch den Arbeitgeber, wird von ihm eine "Vermittlungsbestätigung" ausgefüllt, welche uns zur Vorlage bei Ihrer Agentur für Arbeit dient.
- Mit dieser Vermittlungsbestätigung und Ihrem Original-Vermittlungsgutschein, stellen wir bei Ihrer Agentur für Arbeit den "Antrag auf Auszahlung des Vermittlungsgutscheins".
Bezogen auf das einheitliche "Arbeitslosengeld II" Harz IV Gesetz (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, gültig ab 01.01.2005), ist es für jeden Arbeitslosen oder Arbeitssuchenden Vorteil, diesen Service so schnell wie möglich in Anspruch zu nehmen. Wir nehmen uns Zeit und beraten Sie gern! Zur Terminvereinbarung sollten Sie vorher unbedingt telefonisch Kontakt zu uns aufnehmen. Nur so können gute Vermittlungsergebnisse erbracht werden.
Tipp!
Gehen Sie unbedingt zu mehreren privaten Arbeitsvermittlern, denn nur so nutzen Sie Ihre Chancen effektiv. Der Gesetzgeber bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten an, um für den Arbeitsmarkt attraktiv zu bleiben. Informieren Sie sich, bevor Sie mit uns in Kontakt treten (hier).
Achtung!
Geben Sie einem Vermittler immer nur die Kopie des aktuellen Vermittlungsgutscheins. Der Vermittler hat erst und nur dann Anspruch auf seine Vermittlungsvergütung, wenn durch seine Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Er darf auch keine Vorschüsse auf die Vergütung verlangen oder entgegennehmen (SGB III Arbeitsförderung)!!!